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Beratung - Mittlerer Schulabschluss

Mittlerer Schulabschluss

Gymnasiasten erreichen den mittleren Schulabschluss über

  • Bestehen der 10. Klasse Gymnasium
  • Besondere Prüfung am Gymnasium im unmittelbaren Anschluss an die 10. Klasse Gymnasium

    Die Besondere Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich auf die Fächer Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache auch durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist (§67 (5) GSO). Sie ist bestanden, wenn alle drei Prüfungsfächer mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt (§67 (6) GSO). Der Notendurchschnitt von 3,33 in den Prüfungsfächern berechtigt zum Besuch der Fachoberschule (FOS).

    Weitere Informationen finden Sie hier:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-67

Es gibt vielfältige Möglichkeiten in Bayern den mittleren Schulabschluss zu erhalten. Wenden Sie sich bei Interesse zu diesem Thema bitte an die Beratungslehrkraft der Schule oder die Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern-West: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/oberbayern-west/ansprechpartner.html