Suchen...
MINT-Fächer - Zugelassene Hilfsmittel und Abitur

Zugelassene Hilfsmittel und Abitur

Taschenrechner

Prinzipiell ist die Benutzung eines Taschenrechners in Mathematik ab der 8. Jahrgangsstufe erlaubt. Die Schulordnung sieht jedoch vor, dass ein Lehrer für eine Stegreifaufgabe oder Schulaufgabe die Benutzung des Taschenrechners untersagen kann.


Es lohnt sich, den Taschenrechner nur dann zu benutzen, wenn es für den Kopf wirklich zu schwer ist.

Der Taschenrechner wird in der siebten Jahrgangsstufe in Physik angeschafft und eingeführt.

 

Dokument mit mathematischen Formeln

Ab der 10. Klasse (G9) ist ein "Dokument mit mathematischen Formeln" (ähnlich zur früheren Merkhilfe) im Unterricht und in Prüfungen erlaubt. Auch hier kann die Lehrkraft die Benutzung untersagen.

Das Formeldokument als pdf finden Sie unter diesem Link.

https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/faecher/mathematik/hilfsmittel/formeldokument

 

Abitur

Bekanntlich müssen alle Schüler des G8 ab dem Abitur 2020 den Teil A ohne Hilfsmittel bearbeiten und können, falls sie noch Zeit haben, schon mit dem B-Teil beginnen, jedoch weiterhin ohne Hilfsmittel. Weitere Regelungen (Punktegrenzen, Bewertungseinheiten pro Themengebiet) und die alten Abituraufgaben kann man hier nachlesen.