Suchen...
Aktuelles - Regelung zum Ende der Quarantäne bei positivem Corona-Fall in der Klasse
Zurück: Aktuelles 16.12.2020

Regelung zum Ende der Quarantäne bei positivem Corona-Fall in der Klasse

Wurde in einer Klasse oder einem Oberstufenkurs ein Schüler bzw. eine Schülerin positiv auf SARS-CoV-2 getestet, so gilt folgende Regelung:

Das Gesundheitsamt entscheidet, ob und für welche Personengruppen eine Quarantäne veranlasst wird oder nicht, und zwar in Abhängigkeit davon, wann die positiv getestete Person das letzte Mal die Schule besucht hat.

Die Quarantäne dauert in der Regel 14 Tage. Sie kann verkürzt werden, wenn frühestens am fünften Tag nach Vorliegen des positiven Testergebnisses des/der positiv getesteten Mitschülers/in beim Gesundheitsamt ein Coronatest vorgenommen wird und dieser ein negatives Ergebnis aufweist.

Die Details legt immer das Gesundheitsamt fest. In der Regel leitet die Schule ein Elternschreiben des Gesundheitsamtes an die Betroffenen weiter.

Um die schnelle Abwicklung im Sekretariat zu gewährleisten, werden die Eltern gebeten, ihrem Kind das Formular "Schriftliche Bestätigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses" auszudrucken und zu unterschreiben. Zusammen mit dem negativen Testergebnis muss dieses Formular dem Sekretariat vorgelegt werden, bevor der/die Schüler/in wieder am Unterricht teilnehmen darf.

Ein Merkblatt mit Antworten zu häufigen Fragen bei einem Covid-19-Fall in der Schule finden Sie hier (Stand 04.12.2020).