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MINT-Fächer - Zugelassene Hilfsmittel und Abitur

Zugelassene Hilfsmittel und Abitur

Taschenrechner

Prinzipiell ist die Benutzung eines Taschenrechners in Mathematik ab der 8. Jahrgangsstufe erlaubt. Die Schulordnung sieht jedoch vor, dass ein Lehrer für eine Stegreifaufgabe oder Schulaufgabe die Benutzung des Taschenrechners untersagen kann.


Es lohnt sich, den Taschenrechner nur dann zu benutzen, wenn es für den Kopf wirklich zu schwer ist.

Das beste Modell, das alle erlaubten Funktionen beinhaltet und bis zum Abitur verwendbar ist, ist derzeit der Casio FX-87 DE X

Dieser Rechner wird in der siebten Jahrgangsstufe in Physik angeschafft und eingeführt.

Alle Erklärungen der Mathematiklehrer beziehen sich auf diesen Rechner (ab dem Lehrplan-Plus 2019/20 Klasse 7).

Dokument mit mathematischen Formeln

Ab der 10. Klasse (G9) ist ein "Dokument mit mathematischen Formeln" (ähnlich zur früheren Merkhilfe) im Unterricht und in Prüfungen erlaubt. Auch hier kann die Lehrkraft die Benutzung untersagen.

Das Formeldokument als pdf finden Sie unter diesem Link.

https://www.isb.bayern.de/gymnasium/faecher/mathematik-informatik/mathematik/dokument_mit_mathematischen_formeln/

 

Abitur

Bekanntlich müssen alle Schüler ab dem Abitur 2020 den Teil A ohne Hilfsmittel bearbeiten und können, falls sie noch Zeit haben, schon mit dem B-Teil beginnen, jedoch weiterhin ohne Hilfsmittel. Nach 70 Minuten endet die Bearbeitungszeit für den Teil A und die Hilfsmittel (zugelassener Taschenrechner, Merkhilfe/Formelsammlung) dürfen nun für den Teil B verwendet werden. Weitere Neuerungen (Punktegrenzen, Bewertungseinheiten pro Themengebiet) kann man hier nachlesen.

Für das Abitur 2024 sind aktuell (Stand August 2023) keine Corona-Einschränkungen mehr geplant.