Fahrtkosten
Kostenfreiheit des Schulweges gibt es in der Regel nur, wenn der Schulweg länger als 3 km ist. Sie wird zudem nur für den Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums mit der gewünschten Ausbildungsrichtung (etwa Latein als 1. Fremdsprache) gewährt. Bei jedem Antrag erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das jeweilige Landratsamt.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Frau Meier (mbg@mbg-germering.de) oder beim für Sie zuständigen Landratsamt.
Landkreis Fürstenfeldbruck
Bitten füllen Sie den Antrag online aus. Dieser wird automatisch auch an die ausgewählte Schule zur Bestätigung weitergeleitet.
Landkreis München-Land
Bitte füllen Sie den Antrag online aus. Dieser wird automatisch auch an die ausgewählte Schule zur Bestätigung weitergeleitet.
Landkreis München-Stadt
Bitte füllen Sie den Antrag online aus. Dieser wird automatisch auch an die ausgewählte Schule zur Bestätigung weitergeleitet.
Landkreis Starnberg
Bitte füllen Sie den Antrag online aus. Dieser wird automatisch auch an die ausgewählte Schule zur Bestätigung weitergeleitet.
Hierzu noch einige Informationen für die kommenden Schuljahre:
Von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg erhalten die Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr automatisch eine neue Fahrkarte.
Nur aus dem Landkreis München-Land sind zur Zeit für jedes Schuljahr Neuanträge notwendig.
Schülerinnen und Schüler aus München-Stadt müssen für jedes Schuljahr ein neues Passfoto online hochladen.
Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, können sich im Sekretariat gerne einen Antrag auf das 365-Euro-Ticket abstempeln lassen.
