Suchen...
Kontakt/Informationen - Schulbücher

Schulbücher

Am Max-Born-Gymnasium werden jedes Schuljahr rund
1.000 Schülerinnen und Schüler mit über 10.000 Büchern versorgt.

Hier findet man die im Schuljahr 2023/24 eingesetzten Schulbücher für die Klassen 5-11, sowie für Q11 und Q12.

Ausleihliste der 5. Klassen

Ausleihliste der 6. Klassen

Ausleihliste der 7. Klassen

Ausleihliste der 8. Klassen

Ausleihliste der 9. Klassen

Ausleihliste der 10. Klassen

Ausleihliste der 11. Klassen

Ausleihliste für Q11 (Auffangklasse)

Ausleihliste für Q12

Die Lernmittelfreiheit gilt für alle öffentlichen Schulen in Bayern. Sie umfasst Schulbücher und schulbuchersetzende digitale Medien; die Kosten dafür werden durch die öffentliche Hand getragen. Die Träger des Schulaufwands, d.h. die jeweiligen kommunalen Körperschaften, versorgen die Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern, die im Eigentum des Schulaufwandsträgers verbleiben und an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden.

Ausgenommen von der Lernmittelfreiheit sind Erdkundeatlanten und Formelsammlungen für den Unterricht in Mathematik und Physik sowie die übrigen Lernmittel (z. B. Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner).

Die Lernmittelbücherei in Raum K49 wird geleitet von Herrn Gross und Herrn Steiner. Sie ist im Schuljahr 2023/24 jeweils am Montag in der 2. Pause geöffnet.

Ferienausleihe:

Eine Ausleihe über die Sommerferien ist bei begründetem Interesse (Notenverbesserung, Nachprüfung etc.) in der letzten Woche vor den Sommerferien möglich. Genauere Informationen zum Zeitpunkt finden Sie im Vertretungsplan. Pro Buch müssen bei Ausleihe €20,- Pfand hinterlegt werden, das bei Rückgabe in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien selbstverständlich voll zurückgezahlt wird.  Bitte geben Sie Ihrem Kind den Betrag passend mit, da wir nicht wechseln können.

WICHTIG: Nach den Ferien sind die Bücher ohne Aufforderung in der 1. Schulwoche
zurückzugeben. Bei verspätet abgegebenen Büchern wird in der 2. Schulwoche die
Hälfte des Pfandes einbehalten. Wer in der 3. Schulwoche die Bücher noch nicht
abgegeben hat, erhält kein Geld zurück, da die fehlenden Bücher bis dahin nachbestellt werden
müssen.