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Aktuelles - Änderung der Quarantänevorschriften (gültig ab 25.02.21)
Zurück: Aktuelles 10.03.2021

Änderung der Quarantänevorschriften (gültig ab 25.02.21)

Anders als bisher endet eine Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen 1. Grades nach frühestens 14 Tagen und nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Antigen-Schnelltest). Eine Verkürzung der Quarantäne durch eine Testung ist nicht mehr möglich!

Die Einstufung in Kontaktperson 1. Grades oder 2. Grades nimmt in allen Fällen das Gesundheitsamt vor.

Folgende Maßnahmen müssen konsequent eingehalten werden, um eine 14-tägige Quarantäne größerer Gruppen zu vermeiden:

  • korrektes Tragen von Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Schulgelände
  • Lüften in den Unterrichtsräumen (alle 20 min.)
  • Abstand von 1,5 m zu Mitschüler*innen, Lehrkräften und anderem Personal, auch in den Pausen, bei Verzehr von Essen etc. (pro Tag in der Summe nicht mehr als 15 min. ohne diesen Abstand)

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q12,
bitte haltet diese Regeln im eigenen Interesse unbedingt ein!

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen aus dem Schreiben vom 26.02.2021 aus dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist hier nachzulesen.

26.02.2021: Quarantäne von Kontaktpersonen 1 (KP1) und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen im schulischen Umfeld (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

25.02.2021: Quarantäne von Kontaktpersonen 1 (KP1) und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen im schulischen Umfeld (Bayerisches Staatministerium für Gesundheit und Pflege)