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Begabtenförderung - Begabtenprüfungen

Begabtenprüfungen

Begabtenprüfungen – Stipendien gemäß Art. 5 BayEFG

Die besten bayerischen Absolventen des Gymnasiums und der beruflichen Schulen, die während des Schuljahres und in den Abschlussprüfungen gleichbleibend hohe Leistungen erbracht haben, unterziehen sich anspruchsvollen Prüfungen, die vom Ministerialbeauftragten durchgeführt werden.

http://www.km.bayern.de/ministerium/foerderung/schule/foerderprogramme-und-stipendien.html

Der Vorschlag für eine Studienförderung von Schülerinnen und Schülern in Exzellenzprogrammen erfolgt generell über die Schule.

Entsprechende Schülerinnen und Schüler können eine Doppelförderung durch das Max-Weber-Programm und durch die Studienstiftung des deutschen Volkes anstreben.

Weitere Informationen zum Max-Weber-Programm sind dem Internet unter
https://www.elitenetzwerk.bayern.de/start/foerderangebote/max-weber-programm
zu entnehmen.