Maximilianeum / Wittelsbacher Jubiläumsstiftung
Schülerinnen und Schüler werden bei entsprechender Eignung und Leistung von der Schule vorgeschlagen und müssen zuvor die Hochbegabtenprüfung beim Ministerialbeauftragten bestehen; die Aufnahme ins Maximilianeum bzw. der Wittelsbacher Jubiläumsstiftung muss zusätzlich bewilligt werden.
Weitere Informationen zum Thema Hochbegabung und Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind zu finden unter
https://www.km.bayern.de/ministerium/foerderung/schule/foerderprogramme-und-stipendien.html