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Moderne Fremdsprachen und Latein - Zertifikate

Zertifikate

 

Zertifikate

Latinum, Kleines Latinum, Lateinkenntnisse

Grundsätzliches

Bei der Zuerkennung der 3 Lateinzertifikate geht es nicht um die Zahl der aufsteigenden Jahre des Spracherwerbs, sondern um das erreichte Lektüreniveau.

1. Latinum: erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase und zweier Lektürejahre
2. Kleines Latinum (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse): erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase und eines Lektürejahres
3. Lateinkenntnisse: erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase

Erwerb des Latinums

Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im
sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf
Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt,
Aufbau und Aussage zu erfassen“, im Wesentlichen Texte von Cicero.

1. Erwerb über den Pflichtunterricht
o alle Schüler*innen  (egal ob L1 oder L2) mit mindestens Note vier in Jahrgangsstufe 10 oder 11
o Das Latinum wird im Jahreszeugnis der zehnten Jahrgangsstufe sowie im Abiturzeugnis bestätigt.

2. Erwerb über eine Feststellungsprüfung
Zielgruppe: Schüler*innen, die die die Jg. 10 im Ausland verbringen und für die Jg. 11 die spätbeginnende Fremdsprache wählen
b) Zeitpunkt der Feststellungsprüfung
Ende der Jahrgangsstufe 9
c) Bestehen der Feststellungsprüfung
Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil und gilt als bestanden, wenn nach dem schriftlichen und mündlichen
Teil (Gewichtung 2:1) mindestens „ausreichend“ und zugleich in den
Einzelprüfungen mindestens „mangelhaft“ erzielt wurde. Über den genauen Ablauf informieren Sie gerne die Lateinlehrer*innen.

Erwerb des Kleinen Latinums (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)

Alle Schüler*innen (egal ob L1 oder L2) erwerben das Kleine Latinum, wenn sie nach der
Spracherwerbsphase, die mit Jahrgangsstufe 8 abgeschlossen wird, und einem weiteren
Lektürejahr in der Jahrgangsstufe 9 im Jahreszeugnis mindestens die Note 4
(ausreichend) erreichen. Das Kleine Latinum wird im Jahreszeugnis sowie im Abiturzeugnis
bestätigt.

Lateinkenntnisse

Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache bei mindestens Note 4 (ausreichend) im Jahreszeugnis der 8. Jahrgangsstufe erreicht.
 

Latein als Studienvoraussetzung

o Die neue LPO I fordert als fachliche Zulassungsvoraussetzung für das Studium des Lehramtes am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch „gesicherte Kenntnisse in Latein“.
o In zahlreichen Fächern ist das Latinum Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung (siehe dazu folgende Internetadresse: 
http://www.altphilologenverband.de .

Es gibt allerdings hierzu große Differenzen zwischen den Bundesländern bzw. Veränderungen durch die Umstellung auf das Bachelor-/Master-System. Die Studienberatungen bzw. Prüfungsämter der einzelnen Universitäten geben genauere Auskünfte.
o Die für das Studium der katholischen und evangelischen Religionslehre geforderten
„ausreichenden Kenntnisse in Latein und Griechisch“ können wie bisher durch das Latinum
und Graecum nachgewiesen werden.