Erkrankungen / Befreiungen
Erkrankungen
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn krank ist, melden Sie dies bitte gleich am Morgen des ersten Krankheitstages über das Elternportal. Nur in Ausnahmefällen kann dies auch per Anruf im Sekretariat (089 / 14 33 229-0), per Fax (089 / 14 33 229-250) oder per E-Mail (mbg@mbg-germering.de) erfolgen. Bitte tragen Sie bei längeren Erkrankungen den Zeitraum mit ein; sollte das Ende der Erkrankung noch nicht absehbar sein, muss die Krankmeldung jeden Tag über das Elternportal verlängert werden. Die Krankmeldung über das Elternportal gilt als schriftliche Entschuldigung. Es muss kein eigener Zettel mehr abgegeben werden.
Bei längeren Erkrankungen (fünf Tage und mehr) ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Bei einer längerfristigen Befreiung lediglich vom Sportunterricht verwenden Sie bitte folgendes Formular > Sportbefreiung.
Beachten Sie auch, dass bei verschiedenen ansteckenden Krankheiten (z.B. bei Scharlach, Röteln, Keuchhusten, Masern) ein Schulbesuchsverbot besteht. Bei einigen Krankheiten kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn der Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Melden Sie uns das Vorliegen solcher Krankheiten umgehend, damit wir Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung ergreifen können. Das gilt auch für Läusebefall.
> Weitere Informationen zu schwerwiegenden Erkrankungen
Wir bitten Sie um zuverlässige Krankmeldungen, da wir verpflichtet sind, in den Jahrgangsstufen 5 mit 7 bei unentschuldigtem Fehlen unverzüglich nachzuforschen, was mit dem Schüler bzw. der Schülerin los ist. Wir rufen zuerst zuhause an. Erreichen wir dort niemanden und weiß auch sonst niemand etwas vom Verbleib Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes, so sind wir gezwungen, nach Abwägung der Umstände ggf. die Polizei zu verständigen.
Wenn ein angekündigter Leistungsnachweis unentschuldigt, d.h. ohne ausreichenden Grund, versäumt wird, kann die Arbeit mit Note 6 bewertet werden. Daher sind besonders an Schulaufgabentagen die zuverlässige Benachrichtigung der Schule und ggf. die Vorlage eines ärztlichen Attestes wichtig zur Wahrung des Nachtermins. In der Qualifikationsphase ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes bei versäumten Klausuren verpflichtend, in den Jgst. 5 bis 10 entscheidet die jeweilige Lehrkraft, ob sie im konkreten Einzelfall ein Attest verlangt.
Befreiung vom / aus dem Unterricht
Wenn der Befreiungsgrund schon im Vorfeld bekannt ist (z. B. Arztbesuch), bitten wir um frühzeitige Mitteilung, in dringenden Fällen ist diese auch noch am Tag vorher möglich. Anträge auf eine solche Beurlaubung sind ausschließlich über das Elternportal (Meldungen) einzureichen.
Wir haben auch immer wieder Fälle, in denen sich Schüler bereits kurz nach Unterrichtsbeginn befreien lassen wollen, weil es ihnen nicht gut geht. Eine solche Befreiung in der morgendlichen Hektik ist für das Sekretariat eine Belastung und für die betroffenen Jungen und Mädchen oft unangenehm. Sollte es also Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn schon morgens nicht gut gehen, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht krank in die Schule.