Fahrtkosten
Kostenfreiheit des Schulweges gibt es in der Regel nur, wenn der Schulweg länger als 3 km ist. Sie wird zudem nur für den Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums mit der gewünschten Ausbildungsrichtung (etwa Latein als 1. Fremdsprache) gewährt. Bei jedem Antrag erfolgt eine Einzelfallprüfung vom jeweiligen Landratsamt.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Frau Misling (michaela.misling@mbg-germering.de) oder beim für Sie zuständigen Landratsamt. Wenn Ihr Kind Anspruch auf kostenfreie Beförderung hat, bitten wir Sie, den Antrag hierzu über das für sie zuständige Landratsamt online auszufüllen und ausgedruckt mit Passbild bei der Einschreibung in der Schule abzugeben.
Landkreis FFB:
https://lra-ffb.ticket-by.de/SLV.Portal/
Landkreis München-Land:
https://landkreis-muenchen.ticket-by.de
Landkreis München-Stadt:
https://stadt.muenchen.de/service/info/gast-und-vertragsschulwesen-kostenfreiheit-des-schulweges/1078362/
Landkreis Starnberg:
https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_14095_1.PDF?1478591970
Hierzu noch einige Informationen für die kommenden Schuljahre:
Von den Landkreisen FFB und STA erhalten die Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr automatisch eine neue Fahrkarte.
Nur aus dem Landkreis München-Land sind zur Zeit für jedes Schuljahr Neuanträge notwendig.
Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis München-Stadt müssen für jedes Schuljahr ein neues Passfoto bei Frau Misling abgeben.
Bei Änderungen bzw. erforderlichen Neuanträgen zur Kostenfreiheit des Schulweges setzt sich Frau Misling mit Ihren Kindern in Verbindung.
Die beantragten Fahrkarten teilen wir in der 1. Schulwoche an die Kinder aus. Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, können sich im Sekretariat gerne einen Antrag auf das 365-Euro-Ticket abstempeln lassen.