Fahrtkosten
Kostenfreiheit des Schulweges gibt es in der Regel nur, wenn der Schulweg länger als 3 km ist. Sie wird zudem nur für den Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums mit der gewünschten Ausbildungsrichtung (etwa Latein als 1. Fremdsprache) gewährt.
Bei folgenden Wohnorten ist momentan die Kostenfreiheit des Schulweges auch mit Englisch als 1. Fremdsprache möglich: Alling, Geisenbrunn, Eichenau, evtl. Olching, Puchheim-Ort, Wörthsee, Weßling, Krailling, Stockdorf, Pasing, Aubing. Bei jedem Antrag erfolgt eine Einzelfallprüfung vom jeweiligen Landratsamt.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Frau Misling (Tel. 089/1433229-0, michaela.misling@mbg-germering.de) oder beim für Sie zuständigen Landratsamt. Wenn Ihr Kind Anspruch auf kostenfreie Beförderung hat, bitten wir Sie, den Antrag hierzu über das für sie zuständige Landratsamt online auszufüllen und ausgedruckt mit Passbild bei der Einschreibung in der Schule abzugeben.
Landkreis FFB:
https://www.lra-ffb.de/fileadmin/user_upload/lra-ffb/pdf/3/33/2021-03-05_Antrag_auf_Kostenfreiheit_ausfuellbar_Stand_21.01.2021.pdf
Landkreis München-Land:
https://landkreis-muenchen.ticket-by.de
Landkreis München-Stadt:
https://stadt.muenchen.de/service/info/gast-und-vertragsschulwesen-kostenfreiheit-des-schulweges/1078362/
Landkreis Starnberg:
https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_14095_1.PDF?1478591970
Hierzu noch einige Informationen für die kommenden Schuljahre: Bei Änderungen bzw. erforderlichen Neuanträgen zur Kostenfreiheit des Schulweges setzt sich Frau Misling mit Ihren Kindern in Verbindung.
Neuanträge für jedes Schuljahr sind zur Zeit nur für die Schülerinnen und Schüler des Landkreises München-Land notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis München-Stadt müssen für jedes Schuljahr ein neues Passfoto bei Frau Misling abgeben.
Von den Landkreisen FFB und STA erhalten die Schülerinnen und Schüler automatisch eine neue Fahrkarte im neuen Schuljahr.
Ihre Fahrkarte erhalten die Kinder dann am ersten Schultag. Die Kostenfreiheit des Schulweges hat nichts mit der grundsätzlichen Aufnahme an unserem Gymnasium zu tun. Selbstverständlich nehmen wir auch Kinder auf, die keine Fahrtkostenerstattung erhalten. Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, erhalten jedoch Formulare für die Ermäßigung der Fahrkarten (z.B. 365-Euro-Ticket).