Finanzielle Unterstützung
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck Leistungen beim zuständigen Landratsamt beantragen.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder ...
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
- für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
- deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und die in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.
Was wird gefördert?
- Klassenfahrten
- gemeinschaftliches Mittagessen (in der Schulmensa)
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
Wenn Sie für Ihr Kind eine finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an folgende Stellen wenden:
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Informationen und Formulare zum Thema "Bildung und Teilhabe" finden sich hier. Es können Leistungen für Bildung und Teilhabe online beantragt und Unterlagen online hochgeladen werden. Das Förderangebot können Sie auf dieser Seite dem Download-Center (im Menü ganz rechts) entnehmen.
Landkreis München-Land
Informationen zum Thema "Bildung und Teilhabe" finden sich hier.
Landkreis München-Stadt
Hier der Link zum Jobcenter München. Informationen zum Thema "Bildung und Teilhabe" finden sich hier.
Landratsamt Starnberg
Einen guten Überblick über das Förderangebot bietet der dort verlinkte Flyer zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Besteht kein Anspruch auf diese Leistungen, haben Sie evtl. die Möglichkeit zur Beschaffung teurerer Lernmittel oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten das Oskar-Karl-Forster-Stipendium zu beantragen.
Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt – abhängig von gewissen Einkommensgrenzen – Beihilfen aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds zur Verfügung. Aus dem Fonds kann u. a. die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten ermöglicht werden, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden.
Über das Oskar-Karl-Forster-Stipendium können bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler einmalige Beihilfen beziehen, sei es zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden, sei es zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden.
Die nötigen Unterlagen und alle Informationen zur Förderung finden Sie hier:
Für Fragen zur Förderung und der Beantragung des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums steht Ihnen Frau Bühler im Direktorat gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Eine Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler unmittelbar durch die Schule (Elternbeirat, Max-Born-Netzwerk) gibt es am Max-Born-Gymnasium nicht.