Schulbücher
Am Max-Born-Gymnasium werden jedes Schuljahr rund
1.000 Schülerinnen und Schüler mit über 10.000 Büchern versorgt.
Hier findet man die im Schuljahr 2024/25 eingesetzten Schulbücher für die Klassen 5-11 sowie für die Q12.
Ausleihliste der Übergangsklasse (11. Jahrgangsstufe)
Die Lernmittelfreiheit gilt für alle öffentlichen Schulen in Bayern. Sie umfasst Schulbücher und schulbuchersetzende digitale Medien; die Kosten dafür werden durch die öffentliche Hand getragen. Die Träger des Schulaufwands, d.h. die jeweiligen kommunalen Körperschaften, versorgen die Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern, die im Eigentum des Schulaufwandsträgers verbleiben und an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden.
Ausgenommen von der Lernmittelfreiheit sind Erdkundeatlanten und Formelsammlungen für den Unterricht in Mathematik und Physik sowie die übrigen Lernmittel (z. B. Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner).
Die Lernmittelbücherei in Raum K49 wird geleitet von Herrn Gross und Herrn Steiner. Sie ist im Schuljahr 2024/25 jeweils am Donnerstag in der 2. Pause geöffnet.
Ferienausleihe:
Eine Ausleihe über die Sommerferien ist bei begründetem Interesse (Notenverbesserung, Nachprüfung etc.) in der letzten Woche vor den Sommerferien möglich. Genauere Informationen zum Zeitpunkt finden Sie im Vertretungsplan. Pro Buch müssen bei Ausleihe €20,- Pfand hinterlegt werden, das bei Rückgabe in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien selbstverständlich voll zurückgezahlt wird. Bitte geben Sie Ihrem Kind den Betrag passend mit, da wir nicht wechseln können.
WICHTIG: Nach den Ferien sind die Bücher ohne Aufforderung in der 1. Schulwoche
zurückzugeben. Bei verspätet abgegebenen Büchern wird in der 2. Schulwoche die
Hälfte des Pfandes einbehalten. Wer in der 3. Schulwoche die Bücher noch nicht
abgegeben hat, erhält kein Geld zurück, da die fehlenden Bücher bis dahin nachbestellt werden
müssen.
Regelung bei Beschädigung oder Verlust von ausgeliehenen Schulbüchern:
„Zum Ende eines Schuljahres sind die durch die Schule an die Schülerin bzw. den Schüler zur Nutzung ausgegebenen Schulbücher zurückzugeben. Andernfalls ist die Schule berechtigt, für ein beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Buch, die zu Beginn des Schuljahres bekanntgegebene Pauschale für Beschädigung oder Verlust zu berechnen, es sei denn der/die Erziehungsberechtigte(n) oder die/der volljährige Schüler(in) ist nachweislich für die Beschädigung oder den Verlust nicht verantwortlich. Der/Dem Erziehungsberechtigten oder der/dem Schüler(in) ist der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.“ (Info LRA FFB vom 17.01.2024)
Folgende Ersatzforderung wird bei beschädigten Schulbüchern angesetzt:
Buchzustand bzw. -alter |
Neu |
1 Jahr |
2 Jahre |
3 Jahre |
4 Jahre |
5 Jahre |
Gravierende Beschädigung oder Verlust |
100% |
80% |
70% |
60% |
50% |
40% |
Mäßige Beschädigung
|
75% |
60% |
53% |
45% |
38% |
30% |
Damit keine unberechtigten Ersatzforderungen auftreten, müssen alle Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der Ausgabe der Lernmittel aus der Lehrmittelbibliothek ihren Namen, die Klasse und das Schuljahr im Buchdeckel beim Schulstempel eintragen. Falls bei der Ausgabe Schäden am Buch vorhanden sind, müssen diese direkt der Lehrkraft mitgeteilt werden, damit dies vermerkt werden kann.